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Reha und Kur: Wer hat Anspruch – und wer zahlt?


Gesundheit stärken
Wer hat Anspruch auf eine Reha oder Kur – und wer zahlt?

  • Ann-Kathrin Landzettel
Ann-Kathrin Landzettel

Aktualisiert am 30.09.2022Lesedauer: 3 Min.
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Reha oder Kur: Eine medizinische Rehabilitation wird besonders häufig nach Erkrankungen oder Operationen beantragt.Vergrößern des Bildes
Reha oder Kur: Eine medizinische Rehabilitation wird besonders häufig nach Erkrankungen oder Operationen beantragt. (Quelle: gilaxia/getty-images-bilder)

Um schnell wieder fit zu werden, entscheiden sich viele für eine Reha oder eine Kur. Wem Leistungen zustehen und ob es Anspruch auf Lohnfortzahlung gibt?

Eine Reha hat ebenso wie eine Kur das Ziel, die Gesundheit des betroffenen Patienten zu stärken und das Leben im Alltag nachhaltig zu erleichtern. Das kann nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, einem Unfall oder einer schweren Erkrankung der Fall sein. Wie sich Reha und Kur unterscheiden, wer Anspruch hat und wer zahlt, lesen Sie hier.

Reha und Kur: Wo ist der Unterschied?

Der Begriff "Reha" ist die Abkürzung für Rehabilitation und umfasst Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit bei kranken Menschen. Eine Reha nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall beispielsweise hat das Ziel, den Gesundheitszustand des Betroffenen so wiederherzustellen und zu stärken, dass ein Wiedereinstieg in sein persönliches, gesellschaftliches und berufliches Leben möglich ist.

Eine Reha ist eine medizinische Rehabilitationsleistung. Zu den therapeutischen Maßnahmen gehören unter anderem Physiotherapie, Psychotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Eine Reha kann ambulant, aber auch stationär durchgeführt werden.

Der Begriff Kur hingegen leitet sich vom lateinischen Begriff "cura" ab und bedeutet Fürsorge. Eine Kur setzt bei einem gesunden Menschen an und dient dazu, die Gesundheit zu stärken. Es steht der Gedanke der Erholung und der Prävention von Krankheiten im Vordergrund. Seit dem Jahr 2000 ist der Begriff "Kur" durch die Bezeichnung "Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" abgelöst worden. Umgangssprachlich ist aber nach wie vor meist die Rede von einer Kur. Kurkliniken setzen auf vorbeugende Maßnahmen wie Bäder, Massagen, Spaziergänge im Kurpark und ähnliches.

Wer zahlt die Reha oder Kur?

Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Dafür muss zuerst der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit für die Teilnahme an einer Reha oder Kur bestätigen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeiten einer Reha oder Kur. Er kennt Sie und Ihre individuelle Gesundheitssituation und kann die möglichen Optionen mit Ihnen besprechen. Wenn Ihr Arzt eine Reha oder Kur bewilligt, müssen Sie einen Antrag bei den jeweiligen Kostenträgern stellen, meist ist das die gesetzliche Renten-, Pflege- oder Unfallversicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur dann, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Sind Sie unsicher beim Ausfüllen des Antrags, bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen dabei zu helfen. Den Befundbericht des Arztes müssen Sie dem Reha-Antrag beifügen.

Tipp: Wird der Antrag von den Kostenträgern abgelehnt, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Oftmals wird der Antrag im zweiten Anlauf bewilligt.

Zuzahlung: Es können Zuzahlungen auf Sie zukommen. Fragen Sie beim Kostenträger nach, welche Kosten auf Sie zukommen. Sind Sie beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert und über 18 Jahre alt, müssen Sie eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag leisten. Dauert die Reha-Maßnahme länger als drei Wochen, ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Jahr beschränkt.

Reha und Kur: Bei welchen Krankheiten?

Die Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei denen Rehabilitationsmaßnahmen bewilligt werden, umfassen ein großes Feld. Wie die Verbraucherzentrale Hessen mitteilt, müssen für eine Reha folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rehabilitationsbedürftigkeit: Sie sind aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Schädigungen in sogenannten „alltagsrelevanten Aktivitäten“ beeinträchtigt – und zwar nicht nur vorübergehend.
  • Rehabilitationsfähigkeit: Sie sind belastbar und motiviert für die medizinische Rehabilitation.
  • Rehabilitationsziel: Die alltagsrelevanten Beeinträchtigungen sollen beseitigt, vermindert oder vermieden werden. Ziel kann sein, Ihren körperlichen und geistigen Ausgangszustand möglichst wiederherzustellen. Falls das nicht möglich ist, soll die Reha Ihnen ermöglichen, Ersatzstrategien für den Alltag zu erlernen.

Eine medizinische Rehabilitation wird besonders häufig nach Erkrankungen oder Operationen beantragt. Sie soll Behinderungen und Pflegebedürftigkeit möglichst vermeiden. Vorbeugend kommen Rehabilitationsmaßnahmen in Form einer Mutter-Kind-Kur, als geriatrische Reha für ältere Menschen oder Reha für pflegende Angehörige in Frage. Auch bei Depressionen sind Rehamaßnahmen möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob in Ihrem individuellen Fall eine Reha oder Kur umsetzbar ist.

Wer zahlt mein Gehalt während der Reha?

"Wer zahlt mein Gehalt während einer Reha?" ist eine häufige Frage, die sich stellt, wenn man über Rehabilitationsmaßnahmen nachdenkt. Arbeitnehmer haben während der Reha und einer bewilligten Kur Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung.

Ist dieser Anspruch bereits teilweise oder ganz aufgebraucht, etwa aufgrund einer Vorerkrankung, bekommen Sie nach Ablauf der sechs Wochen vom Rehabilitationsträger Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld für die Dauer der Rehabilitation – sofern Sie vor Beginn der Reha ein Arbeitseinkommen hatten und Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt haben. Fragen Sie beim jeweiligen Kostenträger dennoch immer nach, wie hoch die Zahlungen in Ihrem Fall sind und wie lange eine Fortzahlung besteht.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
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